Labeln Sie Ihre Produkte mit 5 am Tag
Schaffen Sie einen Mehrwert für Ihre Produkte: Als Mitglied im 5 am Tag e.V. haben Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte mit dem 5 am Tag-Logo zu kennzeichnen – sofern sie unseren Richtlinien entsprechen.
Generelle Richtlinien
Das 5 am Tag-Zeichen kann für unverarbeitetes Obst und Gemüse und für alle Obst- und Gemüse-Produkte verwendet werden, wenn
- sie nicht mehr als 3 % Fett enthalten,
- die durch Zuckerarten (wie Mono- und Disaccharide, Sirup, Fruchtsüße, Dicksaft) zugesetzte Energie nicht mehr als 30 % des Energiegehalts der verwendeten Ausgangslebensmittel beträgt,
- sie mindestens eine Portion Obst oder Gemüse pro Portion Fertiggericht enthalten.
Dies gilt für garfertige Lebensmittel, regenerier- oder verzehrbereite Produkte sowie Fertiggerichte und Rezepte. Hinweise zur Geschmacksverbesserung (z.B. Zugabe von Sahne/Schmand) in der Rezeptur dürfen auf der Verpackung gegeben werden.
Säfte/Nektare
Fruchtsäfte oder Fruchtsäfte aus Fruchtsaftkonzentrat gemäß Fruchtsaftverordnung, dürfen gelabelt werden. Nektare von Früchten, aus denen aus technologischen oder rechtlichen Gründen keine Fruchtsäfte hergestellt werden können, dürfen ebenfalls gelabelt werden. Eine Portion entspricht 200 ml.
Smoothies
Smoothies aus Fruchtsäften und einen hohen Anteil (mind. 50 %) an püriertem oder stückigem Obst oder Gemüse, ohne Zusatz von Zucker, Zusatzstoffen und isolierten Nährstoffen können gelabelt werden, wenn das Endprodukt nicht durch Entzug von Wasser konzentriert ist, da dadurch die Energiedichte des Produkts zu- und das Volumen, das für die Sättigung eine Rolle spielt, abnimmt. Der Ballaststoffgehalt von Smoothies ist gegenüber den Ausgangsprodukten verringert. Eine Portion entspricht 125 ml.
Portionsgrößen
Als verzehrfertige Portion* gilt:
Obst | |
---|---|
Portion Beeren, Kirsche, Mirabelle, Pflaume, Weintraube | 125 g |
Portion Ananas, Grapefruit, Kiwi, Melone | 125 g |
1 Banane | 140 g |
1 Apfel | 125 g |
1 Birne, Pfirsich | 120 g |
3 Aprikosen | 135 g |
1 Apfelsine | 150 g |
3 Mandarinen, Clementinen | 125 g |
Portion Trockenobst und Nüsse | 25 g |
Obstsaft, 1 Glas | 200 ml |
Smoothie | 125 ml |
Fertiggerichte** Obst | 125 g |
Gemüse |
|
---|---|
Gemüse, roh | 125 g |
3 mittelgroße Tomaten | 180 g |
1/3 Salatgurke | 150 g |
1 Paprikaschote | 150 g |
Getrocknete Tomaten | 25 g |
Gemüse, gegart | 150 g |
Sauerkraut, abgetropft | 150 g |
Sauer eingelegtes Gemüse | 125 g |
Gemüsesaft, 1 Glas | 200 ml |
Smoothie | 125 ml |
Fertiggerichte** Gemüse roh | 150 g |
Fertiggerichte** Gemüse gegart | 150 g |
Fertiggericht mit konzentrierten oder getrockneten Bestandteilen von Gemüse , z.B. Pastasaucen | 125 g |
Hülsenfrüchte, trocken | 60 g |
* Portionsmaße einzeln genannter Obst- und Gemüsearten gemäß Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Standardmaße für eine Portion sind 125 g bei rohem Obst und 125 g bei rohem Gemüse. Davon abweichende Angaben beruhen auf dem üblichen Gewicht einer durchschnittlichen Frucht der einzelnen Arten.
** siehe Lebensmittelsrecht-Definition
Kartoffeln zählen zu den Kohlenhydratelieferanten. Sie haben viele verschiedene gesundheitliche Vorteile, zählen aber nicht zu 5 am Tag.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen das 5 am Tag Zeichen nicht tragen.